Im Rahmen der Leistungsprüfung beauftragt die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel einen eigenen medizinischen Gutachter um die verbliebene Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers zu überprüfen und zu beurteilen. Auf Basis dieses Gutachtens fällt die Versicherung dann die Entscheidung über die Anerkennung der Berufsunfähigkeit.
Probleme mit Gutachtern und Sachverständigen
Die Versicherungsunternehmen können zum Zweck der Beurteilung auf eine ganze Reihe von Gutachtern zurückgreifen, die sich zum Teil auf bestimmte medizinische Fachgebiete spezialisiert haben. Die Entscheidung, welcher Experte mit der Begutachtung des Versicherten beauftragt wird, liegt ganz allein bei der Versicherung, sie kann frei wählen und wird naturgemäß auf jene Sachverständige zurückgreifen, die bereits in der Vergangenheit „günstige“ Gutachten erstellt haben. Häufig hängt es auch von den persönlichen Erfahrungen und Präferenzen des zuständigen Sachbearbeiters ab, welcher Experte den Auftrag erhält.
Eines sollte jedem Versicherten klar sein: Die Versicherung zahlt den Gutachter, es wäre deshalb weltfremd ein hundertprozentig objektives Urteil zu erwarten. Sicher gibt es etliche Gutachter, die saubere und unabhängige Arbeit leisten, je häufiger sie zu Gunsten der Versicherten entscheiden, umso weniger Aufträge werden sie bekommen. Da kann sich jeder ausrechnen, für welche Seite sich viele Gutachter im Zweifelsfall entscheiden.
Das Begutachtungswesen ist zu einer Industrie geworden
Über eine Millionen Sachverständigengutachten werden Schätzungen zufolge Jahr für Jahr von Sozialleistungsträgern und privaten Versicherungen eingeholt. Für viele Ärzte ist das Erstellen von Gutachten zu einem lukrativen Nebenerwerb geworden. Manche Ärzte haben sich mit Kollegen zusammengeschlossen und Gutachteninstitute gegründet, um von der steigenden Nachfrage zu profitieren. Im „Begutachtungsmarkt“ lässt sich gutes Geld verdienen, vor diesem Hintergrund muss man die vermeintliche Unabhängigkeit und Objektivität der Sachverständigen stets in Zweifel ziehen.
Was tun, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistungspflicht ablehnt?
Wenn der Gutachter das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit verneint, wird der Leistungsantrag automatisch abgewiesen. Viele Versicherte machen an dieser Stelle den Fehler und geben auf. Sie nehmen das Urteil des Gutachters als „gottgegeben“ hin und scheuen die rechtliche Auseinandersetzung mit der Versicherung.
Das ist ein schwerer Fehler. Viele Gutachten sind bereits auf den ersten Blick mangelhaft, häufig hatte der Sachverständige wichtige Befunde gar nicht zur Hand oder er hat sie im Interesse der Versicherung falsch gewichtet beziehungsweise gänzlich außer Acht gelassen. Dann ist es sinnvoll, einen eigenen Gutachter zu bestellen, der das Urteil seines Kollegen Stück für Stück auseinander nimmt und korrigiert. Sollte es anschließend nicht möglich sein die Versicherung von ihrer Leistungspflicht zu überzeugen, endet der Fall meistens vor Gericht. Dort stehen sich dann Gutachten und Gegengutachten gleichwertig gegenüber.
Wir stehen Ihnen zu allen Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung Rede und Antwort, bei Bedarf können Sie uns jederzeit per Telefon, Fax, Internet oder direkt vor Ort in unserer Kanzlei in Siegen-Kreuztal kontaktieren. Wenn Sie nur einige rechtliche Fragen klären möchten oder eine konkrete Handlungsempfehlung benötigen, bieten wir Ihnen mit unserer Onlinerechtsberatung eine günstige Lösung.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Berufsunfähigkeitsversicherungen und können Ihnen bei Bedarf einige vertrauenswürdige Sachverständige zwecks Erstellung eines Privatgutachtens, empfehlen. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne und setzen Ihre berechtigten Leistungsansprüche konsequent durch.