Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt immer mit einer entsprechenden Mitteilung an die Versicherung. An dieser Stelle stehen viele Betroffene bereits vor der ersten Hürde: Wie mache ich meine Ansprüche geltend? Wo und in welcher Form reiche ich meinen Antrag ein? In vielen Fällen gefährdet die Berufsunfähigkeit die wirtschaftliche Existenz des Versicherten, es steht sehr viel Geld auf dem Spiel, da will jeder Schritt wohl überlegt sein. Tatsächlich warten bereits bei der Antragstellung etliche Fallstricke auf die Versicherten, ein Laie kann hier schnell Fehler machen, die später nicht mehr zu korrigieren sind.
Die „Hilfe“ der Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit Vorsicht zu genießen
Die Versicherer wissen um die Unsicherheit der Versicherten und begleiten sie nur allzu gerne durch das Verfahren der Antragstellung. Was zunächst wie ein freundlicher Service wirkt, hat allerdings sein Tücken. Häufig wird der Antrag einfach telefonisch von einer Fachkraft aufgenommen. Sie geht wichtige Fragen, die über die Leistungsgewährung entscheiden, innerhalb weniger Minuten mit dem Versicherten durch. Der ist in der Regel völlig unvorbereitet und vergisst naturgemäß wichtige Fakten oder macht im Eifer des Gefechts Angaben, die einer späteren Überprüfung nicht standhalten. Sollte er später das Bedürfnis haben, seine Angaben zu korrigieren oder zu ergänzen, kann sich die Versicherung ganz leicht auf das telefonische Protokoll berufen und dem Versicherten widersprüchliche Aussagen unterstellen.
Hausbesuch von der Berufsunfähigkeitsversicherung? Nein, danke!
Einige Versicherungen schicken „der Einfachheit halber“ direkt einen Sachbearbeiter beim Versicherten vorbei um den Antrag aufzunehmen. Das macht es für die Betroffenen nicht besser, sie müssen dann im Beisein des Beauftragten den Antrag ausfüllen und sich bei Rückfragen ganz auf seine Auskünfte verlassen. Der freundliche Helfer steht natürlich in einem Interessenkonflikt. Bestenfalls möchte er den Versicherten seriös über dessen Rechte und Pflichte aufklären, andererseits muss er den Interessen seines Arbeitgebers dienen – und der möchte so wenig wie möglich auszahlen. Mitunter beauftragen die Versicherungen externe Dienstleister um die Versicherten bei der Antragstellung zu „unterstützen“. Diese befinden sich natürlich ebenfalls in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Versicherung, eine seriöse und objektive Beratung ist von ihnen deshalb nicht zu erwarten.
Wir unterstützen Sie von der Antragstellung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Aus unserer Praxiserfahrung raten wir Ihnen dringend davon ab, die angebotenen „Hilfen“ der Versicherung bei der Antragstellung anzunehmen. Laut Versicherungsvertrag sind Sie nicht dazu verpflichtet, die notwendigen Angaben – sei es telefonisch oder persönlich – gegenüber einem Mitarbeiter der Versicherung zu machen. Den Kontakt zu den Mitarbeitern der Versicherung sollten Sie in der Phase auf einen Mindestmaß beschränken, sollte es später zu Meinungsverschiedenheiten kommen, könnten diese als Zeugen der Gegenseite auftreten. Wir empfehlen Ihnen, einfach bei der Versicherung anzurufen und den Antrag in Schriftform anzufordern. Anschließend können Sie den Antrag in aller Ruhe prüfen und ohne den Einfluss eines Versicherungsmitarbeiters ausfüllen. Wir, die Rechtsanwälte Kotz, stehen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antrages mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie möchten, können Sie den Antrag zunächst zur Probe ausfüllen und anschließend Schritt für Schritt mit uns durchgehen. Wir werden dann ihre Angaben auf Herz und Nieren prüfen und sorgfältig darauf achten, dass keine Fehler unterlaufen, die sie später teuer zu stehen kommen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im weiteren Verfahren zur Seite, bis zur vollständigen Durchsetzung ihrer Leistungsansprüche.