Berufsunfähigkeitsversicherung Siegen
Rechtlich immer gut beraten bei der BU-Versicherung
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Notar (Amtssitz Kreuztal)
Die private BU-Versicherung gehört zu den Versicherungspolicen, die jeder Erwerbstätige abschließen sollte. Die Fähigkeit den erlernten Beruf bis zur Rente auszuüben, ist häufig von existenzsichernder Bedeutung.
Jeder vierte Erwerbstätige muss Statistiken zufolge seinen erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen vor dem Renteneintritt aufgeben. Die Gesetzliche Rentenversicherung bietet für diesen Fall keine ausreichende soziale Absicherung mehr, eine angemessene BU Rente erhalten nur vor 1961 geborene Versicherte im Rahmen einer Vertrauensschutzregelung. Jüngeren Versicherten droht im Ernstfall der Gang zum Sozialamt. Eine private Vorsorge, beispielsweise in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung, ist deshalb unverzichtbar. Sich rechtzeitig gegen Berufsunfähigkeit absichern ist absolut sinnvoll. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bieten zahlreiche Versicherer an (siehe auch Finanztest zur BU – Versicherung)
Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Leistungsfall in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird in Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Kapitel 6 Paragraf 172 Absatz 2 definiert:
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Wenn BU-Versicherungen nicht zahlen
Der betroffene Versicherte hat dann Anspruch auf Auszahlung der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente. Mit ihr kann er seine wirtschaftliche Existenz sichern und den sozialen Abstieg vermeiden. Als gewinnorientierte Unternehmen haben die Versicherungen natürlich kaum Eigeninteresse an der Auszahlung von Leistungen. In der Praxis wird den Betroffenen häufig die Anerkennung ihrer Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung versagt. Der Ablehnungsbescheid bildet dann entweder das Ende aller Leistungsansprüche – oder den Auftakt zu Verhandlungen, an dessen Ende die Auszahlung der BU-Rente (Berufsunfähigkeitsrente) steht. Die Betroffenen sind gut beraten gleich zu Beginn die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Das fängt schon bei der Antragstellung an. Sind Probleme bereits aufgetaucht hilft in nahezu allem Fällen nur noch der Weg zu einem Rechtsanwalt für Versicherungsrecht. Hat sich die Versicherung erst mal quer gestellt ist guter Rat teuer. Hier ist die Unterstützung durch einen Anwalt äußerst sinnvoll. Wir beraten und vertreten Sie in dieser existenzbedrohenden Situation. Wir verfügen als Rechtsanwalt in Sachen Versicherungsrecht über eine jahrelange Erfahrung im Umgang mit Versicherungen und ihren Tricks.
Haben Sie ein akutes Problem mit Ihrer Versicherung?
Dann rufen Sie uns an: 02732 791079 oder besuchen Sie uns in unserer Kanzlei in Kreuztal bei Siegen. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne Online zur Verfügung. Schreiben Sie uns oder nutzen unser Beratungsformular online.
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