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Berufsunfähigkeitsversicherung – Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen

Berufsunfähigkeit bei SelbstständigenUm Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, muss ein im Betrieb mitarbeitender Betriebsinhaber zunächst darlegen und beweisen, daß er seine zu Letzt im Betrieb konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Das notwendige Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung des Betriebsinhabers um Leistungen aus dem bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag zu erhalten (z.B. mind. 50 %), hängt jeweils von den Vereinbarungen im Versicherungsvertrag bzw. den Versicherungsbedingungen ab. Ferner muß der mitarbeitende Betriebsinhaber in der Regel noch darlegen und notfalls beweisen (abhängig von den vereinbarten Versicherungsbedingungen), daß ihm nach einer zumutbaren Betriebsumorganisation keine gesundheitlich noch zu bewältigenden Arbeitsmöglichkeiten mehr in seinem Betrieb verbleiben, die eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen (BGH, Urteil vom 12.06.1996, Az.: IV ZR 118/95). Eine Betriebsumorganisation, die dazu führt, dass der Betriebsinhaber erhebliche Einkommenseinbußen erleidet, kann diesem jedoch nicht zugemutet werden. Dem Betriebsinhaber darf auch nicht nur noch eine Verlegenheitsbeschäftigung nach der Betriebsumorganisation seines Betriebs verbleiben. Auch in diesem Fall wäre dem Betriebsinhaber eine Betriebsumorganisation nicht zuzumuten.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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